08.06.1820: Wiener Schlussakte tritt in Kraft

Wiener Schlussakte:
Es werden ausgehend von den Karlsbader Beschlüssen Erweiterungen der Deutschen Bundesakte (Ergebnis Wiener Kongress) vorgenommen.
Der Deutsche Bund definiert sich nun ,,in seinem Innern als eine Gemeinschaft selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, die sich nach außen als eine ,,in politischer Einheit verbundene Gesamtmacht” präsentieren sollen.
Die Grossmächte können als Garantiemächte auch dem Bund bei der Niederschlagung innerer Unruhen beistehen.
Mit der Verabschiedung durch die Bundesversammlung tritt die Wiener Schlussakte damit in Kraft.”

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