Schnell mal Hakenkreuz oder Nazi-Uniform herausgeschnitten, und schon waren vor allem Unterhaltungsfilme aus der NS-Zeit „entnazifiziert“. Andere ca. 300 UFA-, Tobis- oder Bavaria-Produktionen aus dieser Zeit, die hauptsächlich auf Propaganda setzten, wurden nach dem Krieg durch die Alliierten verboten. Aktuell stehen ca. 44 Titel auf der Verbotsliste als „Vorbehaltsfilme“. Diese Filme werden als „kriegsverherrlichend“, „volksverhetzend“ oder „rassistisch“ eingestuft und dürfen daher nur mit historischer Einführung und anschließender fachlicher Diskussion öffentlich gezeigt werden.
Die meisten dieser Vorbehaltsfilme sind seit 1966 im Besitz der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, benannt nach dem früheren bekannten deutschen Stummfilmregisseur. Seit Jahren gibt es, angestoßen durch bedeutende Historiker und Regisseure, heftige Diskussionen bezgl. des weiteren Umgangs mit diesen Filmen. Eine häufig gestellte Frage: Ist die durch die Murnau-Stiftung durchgeführte „indirekte“ Zensur überhaupt anwendbar, da diese weder an Recht noch Gesetze gebunden ist ? Ebenso bleibt die Murnau-Stiftung oft die Transparenz ihrer Entscheidungen zur Freigabe der Vorbehaltsfilme schuldig.
Es liegt auf der Hand, dass solche Umstände immer weiter den Mythos um die Vorbehaltsfilme verstärken. Und das um so mehr, da man viele der Vorbehaltsfilme heute im Ausland kaufen oder kostenlos per Youtube anschauen kann.
Sollen also Verbotsfilme aus dem Giftschrank entfernt werden ?
Auf dieser Seite wollen wir Euch die bekanntesten Vorbehaltsfilme vorstellen und im Einzelnen mehr zu den Produktionen erzählen.
“Jud Süß”: Wegbereiter des Holocaust
“Jud Süß” ist ein Beispiel nationalsozialistischer Propaganda gegen das Judentum.
“Kolberg”: Goebbels’ Geheimwaffe für den “Endsieg”
Mit “Kolberg” wollte das NS-Regime”, im Angesicht der drohenden Niederlage, das gesamte Volk zum “Endsieg” motivieren.
“Hitlerjunge Quex”: Der “Märtyrertod” als Mittel der Propaganda
Mit “Hitlerjunge Queux” sollte die insbesondere die Jugend für den Nationalsozialismus begeistert werden.
“Ich klage an”: Wie die Nazis die Euthansie vor dem Volk rechtfertigten
Vom Angeklagten zum Ankläger: Das “Euthansie-Programm”, also die im Nazi-Gargon bezeichnete “Vernichtung unwürdigen Lebens” sollte mit “Ich klage an” nicht mehr als inhuman sondern als “Gnadentod” “salonfähig” gemacht werden.