18.10.1935: Das “Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit” tritt in Kraft

18.10.1935: Das “Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit” tritt in KraftVorlesen (nur in Deutsch)

Das “Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit” tritt in Kraft:
Personen mit Erb- oder ansteckenden Krankheiten dürfen nicht mehr heiraten. Vor jeder Eheschließung ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich.

Gesetzestext (verfassungen.de)