19.05.1933: “Treuhänder der Arbeit” regeln fortan innerbetriebliche Beziehungen.

19.05.1933: “Treuhänder der Arbeit” regeln fortan innerbetriebliche Beziehungen.Vorlesen (nur in Deutsch)

Die “Treuhänder der Arbeit” regeln und kontrollieren fortan, laut Beschluss der Reichregierung, die betrieblichen Arbeitsbeziehungen und sollen als Streitschlichter und Vermittler bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dienen.