28.02.1933: “Reichstagsbrandverordnung” wird verabschiedet.

28.02.1933: "Reichstagsbrandverordnung" wird verabschiedet.
28.02.1933: “Reichstagsbrandverordnung” wird verabschiedet.Vorlesen (nur in Deutsch)
Bildquelle: Von User:Rob Irgendwer - Reichsgesetzblatt (RBGl) I 1933 p.33, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8470228

Das Reichskabinett verabschiedet die Notverordnung “Zum Schutz von Volk und Staat”.
Sie wird von Paul von Hindenburg unterschrieben.
Die Verordnung setzt die Grundrechte (Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit) der Weimarer Verfassung ausser Kraft und ordnet einen zivilen Ausnahmezustand an.
Politische Gegner können ohne rechtsstaatliche Kontrolle verhaftet werden.
Desweiteren werden die Befugnisse der Länder weitestgehend eingeschränkt, die Ministerpräsidenten durch “Reichskommissare” aus den Reihen der Nazis ersetzt.

kompletter Wortlaut der Verordnung