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“Eigentlich sollte der Hochverräter Adolf Hitler im Verfahren am Münchner Volksgericht im Februar und März 1924 bestraft werden. Doch dank eines nachsichtigen Richters schaffte es der NSDAP-Chef, seine Niederlage an der Feldherrenhalle in einen Sieg zu verwandeln.
Für den Hauptangeklagten war der Prozess das Beste, was ihm passieren konnte. Am 26. Februar 1924 begann in München das Strafverfahren gegen Adolf Hitler und acht Mitangeklagte wegen ihres Putschversuches. Der war zwar am 9. November 1923 auf desaströse, ja peinliche Weise gescheitert doch das juristische Nachspiel drehte die Niederlage faktisch in einen Erfolg.
Seit Inkrafttreten der Reichsverfassung von 1919, spätestens aber seit dem Gesetz zum Schutz der Republik 1922 lag die juristische Zuständigkeit für Verfahren wegen Hochverrats in Deutschland bei der Reichsjustiz zunächst beim Reichsgericht Leipzig, dann beim eigens eingerichteten Staatsgerichtshof…” (welt.de)