“Ich klage an”: Wie die Nazis die Euthansie vor dem Volk rechtfertigten

Einer von vielen Vorbehaltsfilmen, "Ich klage an": Wie die Nazis die Euthansie vor dem Volk rechtfertigten
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In perfider wie geschickt getarnter Art sollte der 1941 entstandene Film “Ich klage an” über das Thema “Sterbehilfe” das Euthanasie-Programm der Nazis legalisieren und rechtfertigen. Zunächst als Privatsache dargestellt, wird schon bald die gesellschaftliche Auseinandersetzung gesucht:
Prof. Thomas Heyt’s Frau Hanna leidet an multipler Sklerose. Heyt forscht daher an einem Medikament, das Heilung bringen soll, doch vergebens. Der Zustand von Hanna verschlimmert sich von Tag zu Tag immer drastischer, und so bittet sie den befreundeten Hausarzt Lang um den “Gnadentod”. Lang lehnt ab, aber Thomas Heyt verabreicht seiner Frau Gift zum Töten. Dr. Lang bricht die Freundschaft mit Thomas Heyt daraufhin ab und Heyt wird der Prozess gemacht. Während viele Zeugen über die Tat als “humanitären Akt” urteilen, sind sich Schöffen und Richter nicht einig.
Die entscheidende Wende bringt die geänderte Auffassung von Lang zum Töten auf Verlangen, nachdem ein an Hirnhautentzündung erkranktes Kind nach seiner Behandlung erblindete und gelähmt ist. Der Film endet mit einem direkten Plädoyer des Angeklagten Heyt für die Sterbehilfe.

Mehr zum Hintergrund des Films:

“Ich klage an” lässt die Entscheidung des Gerichts zwar offen, hat aber nicht zuletzt durch das starke Plädoyer und die emotional “pro Sterbehilfe” geführte Diskussion der Zeugen den Zuschauer schon in Richtung auf Legalisierung der Euthansie gebracht.
Das Wort “Euthansie” taucht nicht einmal im Film auf.
Auf Grund eines bereits 1936 erschienenen Briefromans sollte Hermann Schwenninger im Auftrag der Abteilung T4 der Reichskanzlei ein Drehbuch schreiben, das sowohl dramaturgisch gut ist als als auch zum Zwecke der Legalisierung des Euthansie-Programms dient. Nach mehrmaliger Überarbeitung des Entwurfs wurde der Film schließlich gedreht. Der Zensur fielen nach Fertigstellung im Mai 1941 Szenen, die Kritik an der Kirche üben, zum Opfer und wurden daher aus dem Film geschnitten. Am 29. August 1941 dann die Premiere im Berliner Capitol.
Auf Grund seines zutiefst menschenverachtenden und volksverhetzenden Inhalts wurde “Ich klage an” nach dem Krieg verboten und darf als “Vorbehaltsfilm” nur noch unter Auflagen gezeigt werden.

Übrigens, die Abteilung “T4″ der Reichskanzlei war direkt und als leitende Insatnz für die systematische Ermordung von geistig und körperlich Behinderten , also für das Euthansie-Rogramm”, im Dritten Reich zuständig

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