16.07.1930: Per Notverordnung setzt Brüning Haushaltssanierung durch.

Das von Brüning als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise vorgelegte Haushaltssanierungsprogramm, u.a. soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht und die Leistungen verringert werden, wird vom Reichstag abgelehnt.
Brüning setzt sie aber per Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung durch.