06.08.1819: Karlsbader Beschlüsse werden verhandelt

In Karlsbad beginnen, initiiert von Fürst Metternich, insgesamt 23 Konferenzen mit dem Ziel, den revolutionären Unruhen im Deutschen Bund entgegenzutreten.
Am 31. August werden die Sitzungen mit Verabschiedung der “Karlsbader Beschlüsse” beendet.

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20.09.1819: Karlsbader Beschlüsse werden verabschiedet

“Karlsbader Beschlüsse” werden vom Bundestag in Frankfurt (Main) verabschiedet:

  • Verbot aller Burschenschaften
  • Vorzensur für alle Druckerzeugnisse
  • Entfernung “revolutionärer Elemente” aus den Universitäten
  • Einsetzung von Regierungsbevollmächtigten zur Kontrolle der Universitäten



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08.06.1820: Wiener Schlussakte tritt in Kraft

Wiener Schlussakte:
Es werden ausgehend von den Karlsbader Beschlüssen Erweiterungen der Deutschen Bundesakte (Ergebnis Wiener Kongress) vorgenommen.
Der Deutsche Bund definiert sich nun ,,in seinem Innern als eine Gemeinschaft selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, die sich nach außen als eine ,,in politischer Einheit verbundene Gesamtmacht” präsentieren sollen.
Die Grossmächte können als Garantiemächte auch dem Bund bei der Niederschlagung innerer Unruhen beistehen.
Mit der Verabschiedung durch die Bundesversammlung tritt die Wiener Schlussakte damit in Kraft.”

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