4.2.1933 : Notverordnung des Reichspräsidenten

Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes am 4.2.1933 : Die Presse- und Versammlungsfreiheit wird weitestgehend eingeschränkt. Mit dieser Notverordnung sollen die Gegner der NSDAP niedergehalten werden. Bekannt ist sie auch unter dem Begriff “Schubladenverordnung”, wie sie bereits vom Kabinett unter Franz von Papen geplant war.

Wortlaut

Wikipedia

16.07.1930: Per Notverordnung setzt Brüning Haushaltssanierung durch.

Das von Brüning als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise vorgelegte Haushaltssanierungsprogramm, u.a. soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht und die Leistungen verringert werden, wird vom Reichstag abgelehnt.
Brüning setzt sie aber per Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung durch.

01.12.1930: Zweite Notverordnung des Kabinetts Brüning

Mit der 2. Notverordnung des Kabinetts Brüning, die u.a. eine Kürzung der Beamtengehälter um 6 % vorsieht, wird die harte Deflationspolitik forciert, die zum weiteren Preisverfall führt.
Eine sehr hohe Arbeitslosigkeit,Verarmung und Verelendung der Gesellschaft sind die Folge.
Brüning will den Alliierten damit klarmachen, dass Reparationen nicht geleistet werden können.

30.03.1930: Erstmals wird Notverordnung zur Bildung eines Präsidialkabinetts eingesetzt.

Bildquelle: Kabinett Brüning, Von Bundesarchiv, Bild 183-H29788 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5434135

Das erste deutsche Präsidialkabinett unter Kanzler Heinrich Brüning nimmt seine Arbeit auf.
Reichspräsident von Hindenburg nutzt erstmals das Notverordnungsrecht der Weimarer Verfassung, um am Parlament vorbei eine Regierung zu bilden.

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