30.03.1930: Erstmals wird Notverordnung zur Bildung eines Präsidialkabinetts eingesetzt.

Bildquelle: Kabinett Brüning, Von Bundesarchiv, Bild 183-H29788 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5434135

Das erste deutsche Präsidialkabinett unter Kanzler Heinrich Brüning nimmt seine Arbeit auf.
Reichspräsident von Hindenburg nutzt erstmals das Notverordnungsrecht der Weimarer Verfassung, um am Parlament vorbei eine Regierung zu bilden.

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