07.04.1933: “Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich” wird verabschiedet.

Das “Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich” wird verabschiedet.
Mit dem Gesetz wird die Hoheit der Länder entschieden untergraben.
Mit “Reichsstatthaltern” will Hitler die Länder in seinem Sinne kontrollieren und führen.

Gesetzestext