19.09.1989: “Neues Forum” beantragt Zulassung, Warschauer Botschaft stellt Betrieb ein.

19.09.1989: "Neues Forum" beantragt Zulassung, Warschauer Botschaft stellt Betrieb ein.
19.09.1989: “Neues Forum” beantragt Zulassung, Warschauer Botschaft stellt Betrieb ein.Vorlesen (nur in Deutsch)
Bildquelle: Botschaft in Warschau 2009, Marcin Bia?ek / CC BY-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)

„Neues Forum“ (NF) beantragt offiziell ihre Zulassung als Vereinigung als erste Oppositionsgruppe in der DDR.
Grundlage ist Artikel 29 der DDR-Verfassung:
“Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik haben das Recht auf Vereinigung, um durch gemeinsames Handeln in politischen Parteien,
gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen.”
Ein Tag später wird der Antrag abgelehnt, weil die Gruppe „staatsfeindlich“ sei.
Die westdeutsche Botschaft in Warschau stellt wegen Überfüllung mit ausreisewilligen DDR-Bürgern den Publikumsverkehr ein.