28.09.1990: Volkskammer beschließt Teilamnestie für Häftlinge.

28.09.1990: Volkskammer beschlie
28.09.1990: Volkskammer beschließt Teilamnestie für Häftlinge.Vorlesen (nur in Deutsch)
Bildquelle: Strafvollzugseinrichtung (StVE) Bautzen - "Gelbes Elend" zu DDR-Zeiten genannt (Bautzen I), Benutzer Knarf-bz / Public domain

Aus Angst vor “Vergessen werden” beim Beitritt revoltieren seit dem 23. September zahlreiche Häftlinge in der DDR. Die Gefangenen, viele von Ihnen sind Schwerverbrecher , erhoffen sich damit, die Volkskammer zu einer Generalamnestie zu bewegen.
Die Volkskammer entscheidet sich schließlich für eine Teilamnestie für alle Häftlinge ausser Schwerverbrecher.
Damit soll Unrecht bei der Verfolgung von Straftätern und bei der Festlegung des Strafmaßes in der früheren DDR wieder gut gemacht werden.
Ein Drittel der Haftstrafe soll erlassen werden.

Hintergründe

“Beten Sie mit uns, dass das hier friedlich abläuft”


zu den Sendungen der Tagesschau vom September 1990