29.09.1990: Bundesverfassungsgericht: Gesamtdeutsche Wahlen mit separaten Sperrklauseln

29.09.1990: Bundesverfassungsgericht: Gesamtdeutsche Wahlen mit separaten SperrklauselnVorlesen (nur in Deutsch)

Die gesamtdeutschen Wahlen am 2. Dezember 1990 müssen lt. Bundesverfassungsgericht mit getrennten Sperrklauseln jeweils in Ost und West durchgeführt werden.
Ansonsten wird gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit insbesondere für DDR-Parteien verstoßen.

Gleicher Wert (SPIEGEL 39/1990)


zu den Sendungen der Tagesschau vom September 1990